Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
Sexualisierte Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen.
Die Hilfestellenden sollten Körperkontakt vorher ankündigen und das Einverständnis der Sportlerinnen einholen.
Die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt. Es finden nur die für die Ausführung des Sports notwendigen Körperkontakte statt.
Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
Kinder- und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Übungsleitenden oder Betreuenden mitgenommen.
Es werden keine Vergünstigungen oder Geschenke gemacht, ohne das dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeitenden des Vereins abgesprochen wurde.
Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen geduscht. Des weiteren besteht für die Kinder und Jugendlichen keine Pflicht, nach dem Sport zu duschen.
Umkleidekabinen sind klar einzelnen Geschlechtern und Altersgruppen zugeordnet und werden nur nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
Eltern von Kindern ab Grundschulalter und von Jugendlichen warten vor der Kabine.
Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen und jegliche Kommunikation sind öffentlich zu machen.
Es werden keine privaten Online-Kontakte mit einzelnen Kindern oder Jugendlichen abseits des Sports unterhalten. Bei teaminternen Gruppenchats müssen die Altersfreigaben der Apps beachtet und Eltern einbezogen werden.
In der Kabine und beim Sport wird die Handynutzung, bzw. das Fotografieren mit dem Handy untersagt. Für Fotos auf der Homepage oder Mannschaftsfotos wird das Einverständnis der Sportle/innen und deren Eltern eingeholt.
Sexuelle Beziehungen zwischen Trainer/innen oder Betreuenden und Kindern, bzw. Jugendlichen sind untersagt. Dies kann, je nach Alter und Intensität des Obhutsverhältnisses strafrechtliche Konsequenzen haben. Besteht oder entwickelt sich dennoch eine beidseitig einvernehmliche sexuelle Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenzen, ist dies direkt dem Verein offenzulegen und ggf. die Trainingsgruppe zu wechseln.
Betreuer/innen und Trainer/innen grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn junge Sportler/innen für sie „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen wollen.